Behandlungskosten können von der privaten und gesetzlichen Krankenkasse komplett/anteilig erstattet werden. Hierzu ist Engagement seitens der Klient:innen gegenüber deren Krankenversicherung nötig. Die Buchung erfolgt zu erst, nach der Behandlung wird dann eine Rechnung erstellt, die eingereicht werden kann.Die Preise richten sich nach der GEBÜTH- Gebührenverordnung für Therapeut:innen.
*Wir haben anteilig Therapieplätze der gesetzlichen Krankenkasse, in dem Fall übernimmt diese die Kosten zu 90%.
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