ADHS - AUDHS - Autismus Spektrum 

Verdachtsdiagnostik - Teilhabe Diagnostik

Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer ADHS- und/oder Autismus-Spektrum-bezogenen Befundung und Verdachtsdiagnostik in unserer Praxis.

Wir bieten eine umfassende ergotherapeutische Befundung und Verdachtsdiagnostik auf Teilhabeebene für Erwachsene an. Dabei können sowohl ADHS-typische Schwierigkeiten als auch autismusbezogene Merkmaleberücksichtigt werden.

Wichtig: Wir bieten ausschließlich ADHS- und ASS-Diagnostik für Erwachsene an.

Was bedeutet Befundung auf Teilhabeebene?

Im Rahmen der Ergotherapie betrachten wir nicht nur einzelne Symptome, sondern vor allem deren Auswirkungen auf den Alltag, die Selbstorganisation, Arbeit, Studium, Beziehungen und Teilhabe.

Dabei geht es zum Beispiel um:

Alltag & Selbstorganisation
Aufmerksamkeit, Konzentration, Zeitmanagement, Planung, Aufschieben, Termine, Haushalt und Finanzen

Emotionen & Belastbarkeit
emotionale Regulation, Überforderung, Stress, Erholung, Schlaf, Reizverarbeitung und Erschöpfung

Soziale Teilhabe & berufliche Anforderungen
Kommunikation, Beziehungen, Arbeit, Studium, Leistungsanforderungen, Selbstwert und Selbstbild


1. ADHS-Befundung / ADHS-Verdachtsdiagnostik

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf ADHS im Vordergrund steht, führen wir eine ausführliche ADHS-bezogene Befundung durch.

Dabei betrachten wir unter anderem aktuelle ADHS-typische Schwierigkeiten im Erwachsenenalter, frühere ADHS-Merkmale in Kindheit und Jugend, Aufmerksamkeit, Impulsivität, Aktivitätsniveau, innere Unruhe, exekutive Funktionen, emotionale Regulation, Aufschieben, Alltagsstruktur sowie die Auswirkungen auf Arbeit, Studium, Beziehungen und Alltag.

Zur ADHS-Befundung gehören unter anderem folgende Testungen, Screenings und Befundinstrumente:

ADHS-spezifische Verfahren und Anamnese

  • WURS aus dem HASE zur retrospektiven Erfassung früher ADHS-Merkmale

  • KATE

  • diagnostisches Interview

  • Abfrage relevanter Verhaltensmerkmale

  • Entwicklungs- und Familienanamnese

  • Medikations- und Substanzanamnese

Alltag, Teilhabe und exekutive Funktionen

  • Alltagsanalyse ASAS

  • DEX-FUS / DEXFUS zur Erfassung exekutiver Funktionsdefizite

  • Verhaltensanalyse nach Lauth und Minsel

  • subjektive Belastungsskalen

  • SMART-Zielerarbeitung

Begleitbelastungen und Ressourcen

  • Abfrage möglicher komorbider Belastungen

  • Ressourcenanalyse

Umfang: ca. 10 Sitzungen

2. Autismus-Spektrum-Befundung / ASS-Verdachtsdiagnostik

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung besteht, können wir zusätzlich eine ASS-bezogene Befundung auf Verdachts- und Teilhabeebene durchführen.

Dabei betrachten wir unter anderem soziale Kommunikation, soziale Interaktion, Reizverarbeitung, sensorische Besonderheiten, Routinen, Spezialinteressen, wiederkehrende Verhaltensmuster, Masking, Camouflaging, Anpassungsleistungen sowie mögliche Überschneidungen mit ADHS, Angst, Depression oder Erschöpfung.

Zur ASS-/Autismus-Spektrum-Befundung gehören unter anderem folgende Testungen, Screenings und Beobachtungsverfahren:

ASS-spezifische Verfahren

  • Adult Asperger Assessment

  • AQ Adult / AQ Erwachsene Langform

  • Augentest Erwachsene

  • RAADS-80

  • Praxisbogen für ASS

  • RBS-R

AuDHS- und Beobachtungsverfahren

  • AuDHS Erwachsene

  • strukturiertes Beobachtungsinterview ASS/AuDHS

  • zukünftig ergänzend: ADOS-2 für Erwachsene

Umfang: ca. 10 Sitzungen

3. Kombinierte ADHS- und ASS-/AuDHS-Abklärung

Da ADHS und Autismus häufig gemeinsam auftreten oder sich gegenseitig beeinflussen können, ist in vielen Fällen eine kombinierte Betrachtung sinnvoll.

Wichtig ist dabei: Für eine sorgfältige Befundung benötigen beide Bereiche ausreichend Zeit.

Kombinierte ADHS + ASS / AuDHS-Abklärung: ca. 20 Sitzungen

Das bedeutet: Wenn sowohl ADHS als auch Autismus-Spektrum ausführlich abgeklärt werden sollen, sind in der Regel zwei Heilmittelverordnungen mit 10 Sitzungen oder eine Heilmittelverordnung mit insgesamt ca. 20 Sitzungen sinnvoll.

Wichtiger Hinweis zur Diagnosestellung

Im Rahmen der Ergotherapie stellen wir keine abschließende ärztliche oder psychotherapeutische Diagnose.

Wir können jedoch eine fundierte ergotherapeutische Verdachtsdiagnostik und einen ausführlichen Befundbericht auf Teilhabeebene erstellen. Dieser kann Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt und auf Wunsch auch an Ihre behandelnde Arztpraxis, Psychotherapiepraxis oder psychiatrische Praxis weitergeleitet werden.

Dort kann auf Grundlage der Befundung geprüft werden, ob eine ADHS- und/oder ASS-Diagnose bestätigt und entsprechend eingetragen werden kann.

Abrechnung über Heilmittelverordnung

Die Befundung kann über eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie abgerechnet werden.

Dafür können Sie sich von Ihrer Arztpraxis, psychiatrischen Praxis oder psychotherapeutischen Praxis eine Heilmittelverordnung ausstellen lassen.

Wir hängen dieser E-Mail eine Ausfüllhilfe für die Heilmittelverordnung als Bild an.
Diese Ausfüllhilfe können Sie Ihrer Arztpraxis vorlegen, damit die Heilmittelverordnung korrekt ausgefüllt wird.

Bitte achten Sie darauf, dass auf der Verordnung Folgendes angegeben ist:

Heilmittel: Ergotherapie
Behandlungsform: psychisch-funktionelle Behandlung
Menge: 10 Sitzungen
Frequenz: 1–4 Mal pro Woche
Diagnose / Indikation: z.B. ADHS
Ziele: Bitte um ergotherapeutische Befundung / Diagnostik auf Teilhabeebene

Kosten und Zuzahlung

Die Befundung ist für gesetzlich Versicherte über die Heilmittelverordnung abrechenbar. Für Sie entstehen dabei keine privaten Diagnostikkosten.

Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung der Krankenkasse an. Diese liegt erfahrungsgemäß ungefähr zwischen 100 und 140 Euro pro 10er-Verordnung.

Je nach individueller Situation können Sie bei Ihrer Krankenkasse prüfen, ob eine Zuzahlungsbefreiung oder Rückerstattung möglich ist.

Weiterführende Therapie nach der Befundung

Eine weiterführende Therapie ist im Anschluss in unserer Praxis grundsätzlich möglich, zum Beispiel im Rahmen einer kurzfristigen oder sechsmonatigen ADHS-/AuDHS-Gruppentherapie.

Auch hierfür benötigen Sie erneut eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie. Diese kann dann bei entsprechender Indikation und gesicherter Diagnose durch Ihre Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie oder eine andere verordnende Praxis ausgestellt werden.

Ärztliche Abklärung

Wir empfehlen zusätzlich eine ärztliche Abklärung, um mögliche körperliche, hormonelle oder medizinische Einflussfaktoren, die ADHS- oder ASS-ähnliche Beschwerden verstärken oder mitverursachen können, mitzuberücksichtigen.

Nächste Schritte

Wenn Sie die Befundung durchführen möchten, senden Sie uns gerne Ihre Heilmittelverordnung vorab zu oder bringen Sie diese zum ersten Termin mit.

Bitte nutzen Sie außerdem gerne die angehängte Ausfüllhilfe für Ihre Arztpraxis.

Für Rückfragen erreichen Sie uns am besten über unseren WhatsApp-Chat.

WhatsApp: +49 15510 460956
Bitte beachten Sie: Diese Nummer ist ausschließlich für den Chat gedacht. Telefonische Anrufe sind darüber nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Therapiepraxis Hagemeier