Heilmittelinformationen
Blankoverordnung und reguläre Heilmittelverordnung für Ergotherapie
Inhaltsübersicht:
1. Blankoverordnungen in der Ergotherapie
2. Reguläre Heilmittelverordnung in der Ergotherapie
3. Privatverordnungen für gesetzlich Versicherte in der Ergotherapie
4. Zuzahlung und Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung

Blankoverordnung Ergotherapie – Übersicht & praktische Anwendung (Stand 2025)
1. Rechtsgrundlage
Die Blankoverordnung in der Ergotherapie basiert auf:
- § 125a SGB V ("Modellvorhaben Blankoverordnung")
- Bundesweit gültig seit 01.04.2024
- Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Ergotherapieverbänden
- Regelt die Übertragung der Therapiehoheit für bestimmte Diagnosegruppen an Ergotherapeut:innen
2. Was ist eine Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung ermöglicht es, dass Ärzt:innen lediglich:
- die Diagnose (ICD),
- die diagnosespezifische Gruppe (SB1, PS3, PS4),
- und die medizinische Notwendigkeit der Ergotherapie
festlegen.
Alle therapeutischen Details (Heilmittel, Frequenz, Anzahl, Dauer, Methoden) werden vom/von der Ergotherapeut:in vollständig selbst bestimmt.
Dies verhindert Unter- oder Überversorgung und entlastet Ärzt:innen spürbar.
3. Vorteile für Ärzt:innen
✔ Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung
Blankoverordnungen unterliegen nicht der Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V.
→ kein Regressrisiko, keine Richtgrößenproblematik.
✔ Weniger administrativer Aufwand
- keine Auswahl der spezifischen Heilmittelpositionen
- keine Folgeverordnungen wegen ausgeschöpfter Einheiten
- kein Änderungsaufwand
✔ Bessere Versorgungssicherheit
Therapeut:innen können flexibel anpassen, wenn sich der Zustand verbessert oder verschlechtert.
4. Formale Anforderungen
- Verordnungsformular: Muster 13
- Kennzeichnung: "Blankoverordnung Ergotherapie"
- Gültigkeit: maximal 16 Wochen ab Ausstellungsdatum
- Einmalige versorgungsbezogene Pauschale kann von der Praxis der Ergotherapie abgerechnet werden
- Krankenkassenübergreifend zulässig (alle GKV)
5. Zulässige Diagnosegruppen (einzige drei!)
Aktuell ist die Blankoverordnung auf 3 Diagnosegruppen begrenzt:
SB1 – Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke & Extremitäten (motorisch-funktionelle Schädigungen)
Typische Beispiele (ICD-10):
- Arthrose (M16–M19)
- Gonarthrose (M17)
- Coxarthrose (M16)
- Rheumatoide Arthritis (M05–M06)
- Spondylose (M47)
- Rückenschmerzsyndrome (M54)
- Frakturen von Arm/Hand/Bein (S42/S52/S62)
- Zustand nach Gelenkersatz (Z96.-)
Wichtig: neurologische Ursachen → nicht SB1.
PS3 – Affektive & wahnhafte Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen
Diagnosegruppe F3 – Affektive Störungen (ICD-10)
F30 – Manische Episode
F30.0 Hypomanie
F30.1 Manie ohne psychotische Symptome
F30.2 Manie mit psychotischen Symptomen
F30.8 Sonstige manische Episoden
F30.9 Manische Episode, nicht näher bezeichnet
F31 – Bipolare affektive Störung
F31.0 Aktuelle Episode hypomanisch
F31.1 Aktuelle Episode manisch ohne psychotische Symptome
F31.2 Aktuelle Episode manisch mit psychotischen Symptomen
F31.3 Aktuelle Episode leicht oder mittelgradig depressiv
F31.4 Aktuelle Episode schwer depressiv ohne psychotische Symptome
F31.5 Aktuelle Episode schwer depressiv mit psychotischen Symptomen
F31.6 Aktuelle Episode gemischt
F31.7 Gegenwärtig remittiert
F31.8 Sonstige bipolare affektive Störungen
F31.9 Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet
F32 – Depressive Episode
F32.0 Leichte depressive Episode
F32.1 Mittelgradige depressive Episode
F32.2 Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome
F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
F32.8 Sonstige depressive Episoden
F32.9 Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
F33 – Rezidivierende depressive Störung
F33.0 Gegenwärtig leichte Episode
F33.1 Gegenwärtig mittelgradige Episode
F33.2 Gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome
F33.3 Gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Symptomen
F33.4 Gegenwärtig remittiert
F33.8 Sonstige rezidivierende depressive Störungen
F33.9 Rezidivierende depressive Störung, nicht näher bezeichnet
F34 – Anhaltende affektive Störungen
F34.0 Zyklothymia
F34.1 Dysthymia
F34.8 Sonstige anhaltende affektive Störungen
F34.9 Anhaltende affektive Störung, nicht näher bezeichnet
F38 – Sonstige affektive Störungen
F38.0 Sonstige einzelne affektive Störungen
F38.1 Sonstige rezidivierende affektive Störungen
F39 – Nicht näher bezeichnete affektive Störung
Abhängigkeitserkrankungen / Substanzgebrauch (ICD-10 F1)
(jeweils: akuter Rausch, schädlicher Gebrauch, Abhängigkeit, Entzug, Psychose etc.)
F10 – Alkohol
F11 – Opioide
F12 – Cannabinoide
F13 – Sedativa/Hypnotika
F14 – Kokain
F15 – Andere Stimulanzien (inkl. Koffein)
F16 – Halluzinogene
F17 – Tabak
F18 – Flüchtige Lösungsmittel
F19 – Multipler Substanzgebrauch
Voraussetzung:
➡ psychiatrische, neurologische oder psychotherapeutische Eingangsdiagnostik.
PS4 – Dementielle Syndrome
Beispiele (ICD-10):
- Alzheimer-Demenz (F00 / G30)
- Vaskuläre Demenz (F01)
- Demenz bei anderen Krankheiten (F02)
- Unklare Demenz (F03)
6. Diagnosen, die NICHT zulässig sind
- ADHS (F90.- / ICD-11: 6A05)
- Autismusspektrum-Störungen
- Angststörungen, Zwangsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Anpassungsstörung (F43.2)
- Akute Belastungsreaktion (F43.0)
- Rein neurologische Diagnosen: Schlaganfall, MS, Parkinson
- Lern- & Entwicklungsstörungen
7. Komorbiditäten (wichtiger Sonderfall)
✔ Blankoverordnung ist möglich, wenn:
Eine zugelassene PS3-Hauptdiagnose vorliegt (z. B. depressive Episode)
UND
eine nicht zugelassene Nebendiagnose (z. B. ADHS) besteht.
Beispiel korrekte Verordnung:
- Hauptdiagnose: F32.1 mittelgradige depressive Episode → PS3
- Nebendiagnose (informativ): F90.0 ADHS
- Bemerkung: "Komorbidität ADHS – relevant für Alltagsorganisation."
➡ Zulässig, da die Indikation durch PS3 gedeckt ist.
❌ Nicht zulässig:
- Blankoverordnung auf Basis von ADHS
- PS3 "auslösen" über Nebendiagnosen
- Blankoverordnung bei Anpassungsstörung oder akuter Belastungsreaktion ohne zusätzliche PS3-Hauptdiagnose
8. Aufgabenverteilung Arzt ↔ Ergotherapie
Aufgaben der Ärzt:innen
- Diagnosestellung + ICD
- Indikationsgruppe definieren (SB1 / PS3 / PS4)
- medizinische Begründung dokumentieren
- relevante Einschränkungen/Befunde benennen
- Nebendiagnosen optional ergänzen
Aufgaben der Ergotherapeut:innen
- Befunderhebung
- Therapieplanung und Methoden
- Frequenz und Anzahl der Einheiten
- Anpassung bei Verlaufsänderungen
- Dokumentation & Rückmeldung bei Bedarf
9. Musterformulierung für die Praxis
Heilmittel: Ergotherapie (Blankoverordnung)
Indikationsgruppe: PS3
ICD: F32.1 – Mittelgradige depressive Episode
Begleitdiagnose (optional): F90.0 – ADHS, relevant für Alltagsstrukturierung
Bemerkung: "Ergotherapie indiziert zur Förderung der Aktivitäts- und Teilhabefähigkeit im Alltag."
10. Vorteile für die Versorgung
- höherer Wirkungsgrad durch flexibel angepasste Therapie
- weniger Abbrüche wegen formaler Limitierungen
- bessere Abstimmung zwischen Arztpraxis & Therapie
- Entlastung der Ärzteschaft
- bessere Unterstützungsangebote für komplexe Verläufe (z. B. Depression + ADHS)
📄 Heilmittelverordnung bei ADHS, Belastungsreaktion & Anpassungsstörung
Informationen für Arztpraxen (Stand 2025)
1️⃣ Grundprinzip: Wann ist die Blankoverordnung erlaubt?
Die Blankoverordnung (BO) in der Ergotherapie ist nur für folgende Diagnosegruppen zugelassen:
- SB1 – Erkrankungen der Wirbelsäule/Gelenke/Extremitäten
- PS3 – Affektive & wahnhafte Störungen, Abhängigkeit
- PS4 – Dementielle Syndrome
➡ ADHS, Anpassungsstörung, akute Belastungsreaktion gehören NICHT dazu.
➡ Für diese Diagnosen muss daher weiterhin die klassische Heilmittelverordnung (Muster 13) ausgestellt werden.
2️⃣ Welche Verordnung ist korrekt bei welchen Diagnosen?
A) ADHS im Erwachsenenalter (ICD-10 F90.- / ICD-11 6A05)
Zulässige Verordnung:
✔ Ergotherapie – psychisch-funktionelle Behandlung (klassisch, KEINE Blankoverordnung)
Was darf verordnet werden?
- psychisch-funktionelle Behandlung (PFB) zum Training von
- exekutiven Funktionen
- Handlungskompetenz
- Emotionsregulation
- Alltagsorganisation
- Selbststeuerung
- Belastungsregulation
Frequenzempfehlung laut Praxisbedarf:
- 1–3× pro Woche, je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen
Budget?
→ Ja, diese Verordnung fällt ins Heilmittelbudget der Ärztin/des Arztes (siehe Kapitel 4 unten).
B) Akute Belastungsreaktion (ICD-10 F43.0)
Zulässige Verordnung:
✔ Ergotherapie – psychisch-funktionelle Behandlung (klassische Verordnung)
❌ Keine Blankoverordnung möglich.
Begründung fachlich:
- Stützung von Bewältigungsstrategien
- Stabilisierung der Alltagsleistung
- Förderung von Handlungssicherheit & Stressmanagement
- Strukturierung bei emotionaler/mentaler Überforderung
Frequenzempfehlung:
- 2–3× pro Woche in der Akutphase möglich
- später Reduktion auf 1×/Woche
Budget?
→ Ja, zählt zum Heilmittelrichtwert der Praxis.
C) Anpassungsstörung (ICD-10 F43.2)
Zulässige Verordnung:
✔ Ergotherapie – psychisch-funktionelle Behandlung (klassische Verordnung)
❌ Keine Blankoverordnung möglich.
Therapeutisch sinnvoll bei:
- situativen Belastungen (Trennung, berufliche Belastung, Trauer, Konflikte)
- reduzierter Belastbarkeit
- Überforderungsgefühlen
- Alltags- und Handlungsblockaden
- Konzentrations- und Organisationsproblemen
Frequenzempfehlung:
- 1–2× pro Woche
Budget?
→ Ja, gehört ebenfalls ins Heilmittelbudget der Ärzt:in.
3️⃣ Wann wäre trotz ADHS / Belastungsreaktion eine Blankoverordnung möglich?
Nur in folgendem Sonderfall:
✔ Wenn zusätzlich eine PS3-Diagnose vorliegt (z. B. Depression F32/F33)
Dann kann die Blankoverordnung auf die PS3-Diagnose ausgestellt werden:
Beispiel:
- Hauptdiagnose: F32.1 mittelgradige Depression (PS3 → BO möglich)
- Nebendiagnose: F90.0 ADHS (informativ zulässig)
➡ ADHS wird nicht mitbehandelt, aber es darf auf der Verordnung stehen.
➡ Therapie orientiert sich fachlich an der PS3-Diagnose.
4️⃣ Budget- und Wirtschaftlichkeitsregeln für Arztpraxen (wichtig!)
A) Klassische Verordnung (Muster 13) → zählt zum Budget
Diagnosen wie ADHS, Anpassungsstörung, Belastungsreaktion führen zu klassischen Ergotherapieverordnungen. Diese unterliegen:
✔ Heilmittel-Richtwerten
Für jede Arztpraxis existiert ein praxisindividueller Richtwert basierend auf Fachgruppe + KV.
Die Richtwertprüfung erfolgt retrospektiv.
✔ Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V
- Bei Überschreitung > gewissen Schwellen (je KV unterschiedlich) → Prüfantrag möglich.
- Ärztliche Dokumentation zur Notwendigkeit relevant.
✔ Regresspotenzial
Bei systematischen Überschreitungen theoretisch möglich.
B) Blankoverordnung → NICHT budgetrelevant
Zur Einordnung für Ärzt:innen wichtig:
- Blankoverordnungen (nur SB1/PS3/PS4) zählen NICHT zum Heilmittelbudget.
- 0 % Wirtschaftlichkeitsrisiko
- keine Richtwertprüfung
- keine Mengen- oder Strukturprüfung
➡ Das ist einer der zentralen Vorteile der BO.
5️⃣ Was bedeutet das für die Arztpraxis konkret?
Wenn sie ADHS, Belastungsreaktion oder Anpassungsstörung behandelt:
✔ klassische Verordnung, psychisch-funktionell
✔ Budget wird belastet
✔ medizinische Begründung erforderlich (kurzform reicht)
✔ Frequenzvorgabe möglich (z. B. 1–3×/Woche)
✔ Folgeverordnungen möglich
✔ Therapieberichte werden auf Wunsch ausgestellt
Wenn gleichzeitig eine PS3-Diagnose vorliegt:
✔ Blankoverordnung möglich
✔ Keine Budgetbelastung
✔ Nebendiagnosen können eingetragen werden
✔ Psychisch-funktionelle Ergotherapie bleibt leitliniengerecht
6️⃣ Mustertext für ärztliche Verordnungen
A) ADHS (klassisch, psychisch-funktionell)
Heilmittel: Ergotherapie – psychisch-funktionell
ICD: F90.0
Begründung: Beeinträchtigung von Aufmerksamkeit, exekutiven Funktionen, Alltagsorganisation.
Frequenz: 1–3×/Woche
B) Akute Belastungsreaktion
Heilmittel: Ergotherapie – psychisch-funktionell
ICD: F43.0
Begründung: Akute Überforderungssymptomatik, eingeschränkte Handlungsfähigkeit.
Frequenz: 2–3×/Woche
C) Anpassungsstörung
Heilmittel: Ergotherapie – psychisch-funktionell
ICD: F43.2
Begründung: Einschränkungen der Belastbarkeit, reduzierter Funktionsalltag.
Frequenz: 1–2×/Woche
D) Komorbidität – wenn Blankoverordnung möglich sein soll
Hauptdiagnose (Indikation): F32.1 mittelgradige depressive Episode (PS3 → BO möglich)
Nebendiagnose: F90.0 ADHS
Hinweis: Komorbidität relevant für Alltagsorganisation.
➡ Blankoverordnung kann ausgestellt werden.
7️⃣ Zusatz: Warum Ergotherapie psychisch-funktionell sinnvoll ist
Psychisch-funktionelle Ergotherapie ist bei den oben genannten Diagnosen indiziert zur:
- Verbesserung exekutiver Funktionen
- Emotions- und Stressregulation
- Stärkung der Handlungskompetenz
- Strukturierung von Alltag & Beruf
- Förderung von Selbstorganisation
- Verbesserung der psychosozialen Teilhabe
- Stabilisierung in Krisen
Wenn du möchtest:
Ich kann dir daraus SOFORT:
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📄 Ergotherapie bei psychischen & psychosomatischen Diagnosen mit einer regulären Heilmittelverordnung– Gesamtübersicht für Ärzt:innen (Stand 2025)
Die psychisch-funktionelle Ergotherapie kann bei allen psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Diagnosen verordnet werden, außer wenn eine Blankoverordnung zwingend vorgeschrieben wäre (PS3).
Hier ist eine nach ICD-10 geordnete Übersicht.
1️⃣ Psychische Erkrankungen (ICD-10 F-Diagnosen)
A) Zugelassene Diagnosen für klassische Ergotherapie (psychisch-funktionell)
✔ F0 – Organische psychische Störungen
(z. B. neurokognitive Einschränkungen ohne Demenz)
- F06.3 Affektive Störung organischer Ursache
- F06.4 Angst-/Anpassungsstörung organischer Ursache
- F06.7 Leichte kognitive Störung
🔹 BO? → Nur wenn deutlich dementielles Syndrom (PS4)
✔ F1 – Psychische & Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
- Alkoholabhängigkeit F10
- Cannabis, Kokain, Medikamente etc. F11–F19
🔹 BO möglich, wenn PS3-Diagnose gestellt ist.
✔ F2 – Schizophrenie, wahnhafte Störungen
- Schizophrenie F20
- Schizoaffektive Störung F25
- Wahnhafte Störung F22
🔹 BO möglich (PS3)
✔ F3 – Affektive Störungen
- Depression (F32, F33)
- Bipolare Störung (F31)
- Dysthymie (F34.1)
🔹 BO möglich (PS3)
✔ F4 – Angststörungen, Belastungs-, Zwangs- & somatoforme Störungen
Hier KEINE Blankoverordnung möglich! Nur klassische Ergotherapie.
- F40.– Phobien
- F41.– Generalisierte Angststörung, Panikstörung
- F42.– Zwangsstörung
- F43.0 Akute Belastungsreaktion
- F43.1 PTSD
- F43.2 Anpassungsstörung
- F45.– Somatoforme Störungen
- F48.– Neurasthenie
✔ F5 – Essstörungen, Schlafstörungen, sexuelle Dysfunktionen
- Anorexia nervosa F50
- Bulimie F50.2
- Binge Eating
- Nichtorganische Schlafstörungen F51
→ Klassische Ergotherapie, kein BO.
✔ F6 – Persönlichkeitsstörungen
- Borderline F60.31
- Emotional-instabile PS F60.3
- Ängstlich-vermeidende PS F60.6
- Anankastische PS F60.5
→ Klassische Ergotherapie, oft 1–2× pro Woche.
✔ F8 – Entwicklungsstörungen
- Lese-/Rechtschreibstörung
- Dyskalkulie
- Störung motorischer Funktionen
→ Bei Erwachsenen selten, aber verordnungsfähig.
✔ F9 – Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit/Jugend
- ADHS F90.- (Erwachsene)
→ Klassische Verordnung, keine BO.
→ Sehr geeignet: 1–3×/Woche psychisch-funktionell.
2️⃣ Psychosomatische Erkrankungen
Ergotherapie ist verordnungsfähig, wenn funktionelle Beeinträchtigungen bestehen.
Typische ICDs:
- F45 Somatoforme Störung
- F48 Neurasthenie
- R52 Chronische Schmerzen
- R53 Müdigkeit, Erschöpfung
- K30 funktionelle Magenbeschwerden
- R07 Brustbeschwerden ohne Organbefund
- Fibromyalgie (M79.7 → häufig psychosomatisch)
3️⃣ Indizierte ergotherapeutische Methoden (psychisch-funktionell)
Folgende Methoden dürfen von Ärzt:innen nicht einzeln verordnet, aber im Rahmen der psychisch-funktionellen Behandlung innerhalb der Therapiehoheit angewandt werden:
🎯 Kognitive & neuropsychologische Verfahren
- Hirnleistungstraining (HLT) → Aufmerksamkeit, Gedächtnis, exekutive Funktionen
- Neuropsychologisches Alltagstraining
- Belastungstests & Belastungsaufbau
- Kognitive Strategietrainings
🎯 Handlungs- und Alltagsorientierte Verfahren
- Training von Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL)
- Alltagstraining (Planung, Strukturierung, Organisation)
- Arbeitsplatzbezogene Interventionen
- Training sozialer Kompetenzen
- Rollenspiel & soziale Interaktion
🎯 Psychisch-stabilisierende Methoden
- Emotionsregulation
- Stressbewältigung
- Affektstabilisierung
- Selbstmanagementtraining
- Problemlösetraining
🎯 Entspannungsverfahren (im ergotherapeutischen Kontext)
- PMR (Progressive Muskelrelaxation — sofern therapeutisch indiziert)
- Atemübungen
- Körperwahrnehmung
- Achtsamkeitsbasierte Techniken
🎯 Kreativ-, Ausdrucks- und Erlebnisorientierte Methoden
- Symbolarbeit
- kunsttherapeutisch orientierte Elemente (nicht abrechenbar als "Kunsttherapie", aber als psychisch-funktionelle Methode zulässig)
- handwerklich-gestalterische Interventionen
🎯 Psychoedukation & Beratungsprozesse
- Aufklärung über Diagnosen
- Selbststrukturierungsmethoden
- Umgang mit Symptomen (z. B. Reizüberflutung bei ADHS)
- Angehörigenberatung (im begrenzten Umfang)
4️⃣ Ergotherapie & Diagnostik: Was ist erlaubt?
Ergotherapeut:innen dürfen:
✔ Befunde erheben
- kognitive Screeningverfahren
- Alltags- und Handlungskompetenztests
- Belastbarkeitstests
- Verhaltensbeobachtung
- Ressourcen- und Problemanalyse
✔ Mitwirkung bei diagnostischer Klärung
z. B. bei Verdacht auf:
- ADHS
- leichte kognitive Störungen
- depressive Episoden
- Angst-/Zwangsstörungen
- psychosomatische Belastungen
Wichtig:
➡ Ergotherapie darf keine Diagnose stellen – aber Verdachtsdiagnosen auf Teilhabeebene, welche Erkenntnisse liefern, die Ärzt:innen in der Diagnosestellung unterstützen.
5️⃣ Rolle der Ergotherapie bei Verdachtsdiagnosen
✔ Ergotherapie kann bereits bei Verdachtsdiagnosen verordnet werden
→ klassische Verordnung, NICHT Blanko.
Beispiele:
- Verdacht auf ADHS
- Verdacht auf Belastungsstörung
- Verdacht auf kognitive Störung
Ergotherapeut:innen:
- führen Funktionsanalysen durch
- dokumentieren Auffälligkeiten
- liefern strukturierte Rückmeldungen an Ärzt:innen
- unterstützen Differentialdiagnostik
- empfehlen ggf. weitere Abklärungsschritte
6️⃣ Budget & Wirtschaftlichkeit (wichtig für Ärzt:innen)
A) Klassische Verordnung → Budgetrelevant
Für ADHS, F43.x, Angst, Zwang etc.
- zählt in den Heilmittel-Richtwert
- unterliegt der Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106b SGB V)
- Regress theoretisch möglich
- aber: bei medizinischer Begründung meistens unproblematisch
- Frequenzvorgabe (1–3×/Woche) ist zulässig
B) Blankoverordnung → nicht budgetrelevant
Nur bei PS3/SB1/PS4.
- 0 % Budgetbelastung
- keine Richtgrößenprüfung
- keine Regressgefahr
C) Was Ärzt:innen wissen sollten
- Psychisch-funktionelle Ergotherapie ist bei psychischen Diagnosen häufig langfristig wirtschaftlich, da sie stationäre Aufenthalte und Arbeitsunfähigkeiten reduziert.
- Ergotherapieberichte können zur Budgetabsicherung beitragen (Bedarf, Verlauf, Wirkung).
7️⃣ Was die Praxis wissen sollte (kurz & kompakt)
- ADHS, Belastungsreaktion, Anpassungsstörung → klassische psychisch-funktionelle Verordnung
- Depression / Psychose / Abhängigkeit → Blankoverordnung möglich
- Frequenz 1–3×/Woche ist medizinisch üblich
- Ergotherapie deckt Kognition, Alltag, Struktur, Emotionen, Belastbarkeit ab
- Ergotherapeutische ergänzende Diagnostik bei ärztlichen Verdacht möglich
- Nebendiagnosen (z. B. ADHS) dürfen hinzugefügt werden
- Erkrankungen müssen nicht "schwer" sein — funktionelle Einschränkung genügt
📄 Information für Arztpraxen & Klient:innen
Private Ergotherapie, Selbstzahlerleistungen & steuerliche Möglichkeiten
(Stand 2025)
1️⃣ Private Heilmittelverordnung für Ergotherapie
Jede Ärztin / jeder Arzt kann immer eine private Heilmittelverordnung (Muster 13) ausstellen, unabhängig von der Diagnose oder vom Versicherungsstatus.
✔ Für die Arztpraxis bedeutet das:
- keine Prüfung durch die Krankenkasse
- keine Budgetbelastung
- kein Regressrisiko
- normale Dokumentationspflicht
✔ Für Klient:innen bedeutet das:
- Behandlung wird vollständig selbst bezahlt
- freie Wahl der Praxis
- flexible Frequenz (z. B. 1–3× pro Woche)
- Kosten können ggf. steuerlich geltend gemacht werden (siehe unten)
2️⃣ Selbstzahlerleistungen in der Ergotherapie
Klient:innen können zusätzlich oder unabhängig von Verordnungen Selbstzahlerangebote buchen, z. B.:
Therapeutische Leistungen mit medizinischem Zweck
- psychisch-funktionelle Ergotherapie
- Hirnleistungstraining
- Alltagstraining / Strukturtraining
- Stress- und Belastungsregulation
- kognitives Training
- psychosoziale Unterstützung
- ergotherapeutische Diagnostik / Funktionsanalysen
- Angehörigenberatung (therapeutisch begründet)
Beratungs- & Kursangebote (nicht immer kassenrelevant, aber zulässig)
- Beratung bei ADHS/Alltagsbewältigung
- Strukturierungs- und Organisationstrainings
- Achtsamkeits-/Entspannungskurse
- Stressbewältigungsprogramme
- Selbstmanagementtraining
- berufliches Funktions- und Belastungstraining
Diese Angebote sind legal, solange sie klar als Selbstzahlerleistungen deklariert werden und keine Verwechslungsgefahr mit "kassenpflichtigen Heilmitteln" besteht.
3️⃣ Steuerliche Absetzbarkeit für Klient:innen
Selbst bezahlte therapeutische Leistungen können steuerlich geltend gemacht werden als:
✔ Außergewöhnliche Belastungen – Krankheitskosten
(absetzbar bei Vorlage von Verordnung oder ärztlicher Notwendigkeitsbestätigung)
Dazu gehören u. a.:
- Kosten für Ergotherapie (selbst bezahlt)
- Kosten für Diagnostik (Screenings, Befundungen)
- Kosten für ärztlich verordnete Kurse/Programme
- Fahrkosten zur Therapie
- ggf. notwendige Hilfsmittel (situationsabhängig)
Voraussetzungen:
- ärztliche Verordnung ODER ärztliches Attest → medizinische Notwendigkeit
- Kosten wurden nicht von der Krankenkasse erstattet
- Gesamtkosten müssen über der "zumutbaren Belastung" liegen (einkommensabhängig)
Hinweis:
Es gibt keinen festen 300-€-Standardabzug.
Absetzbar sind alle tatsächlichen Kosten, sofern sie medizinisch begründet und nachgewiesen sind.
4️⃣ Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Die GKV übernimmt privat bezahlte Ergotherapie grundsätzlich nicht rückwirkend.
Möglich sind nur:
✔ Sonderfälle (selten):
- wenn eine Kasse besondere Tarife hat (Einzelfall)
- wenn eine medizinische Notlage nachweisbar war (z. B. kein Therapieplatz → sehr selten anerkannt)
5️⃣ Abgrenzung: Private Ergotherapie vs. Krankenkassenleistungen
Bereich
Private Verordnung / Selbstzahler
GKV-Verordnung
Kosten
Patient zahlt selbst
Kasse übernimmt
Budget
kein Budget für Ärzt:innen
zählt zum Heilmittelbudget
BO möglich?
nein
nur bei SB1/PS3/PS4
Frequenz
frei vereinbar (z. B. 1–3×/Woche)
nach Heilmittelkatalog
Anerkennung bei Steuer
ja, mit Nachweis
nicht nötig
6️⃣ Warum private Ergotherapie oft sinnvoll ist
Für viele Diagnosen, die nicht unter die Blankoverordnung fallen (z. B. ADHS, Anpassungsstörung, Belastungsreaktion, Angststörungen), ist private Ergotherapie eine schnelle und unkomplizierte Lösung, insbesondere wenn:
- lange Wartezeiten auf Kassenplätze bestehen
- die gewünschte Frequenz höher ist (z. B. 2–3×/Woche)
- spezifische Methoden gewünscht werden (z. B. ADHS-Coaching, Exekutivfunktionstraining, Entspannung)
- Alltags-/Berufsorientierung notwendig ist
- keine formalen Einschränkungen gewünscht sind
7️⃣ Empfehlung für Arztpraxen
Ärzt:innen können Patient:innen darauf hinweisen, dass:
- eine private Ergotherapieverordnung jederzeit möglich ist
- die Praxis keinerlei Budgetrisiko trägt
- therapeutische Maßnahmen je nach Indikation sinnvoll sind, z. B. bei
- ADHS
- Belastungsreaktionen
- Anpassungsstörungen
- psychosomatischen Beschwerden
- chronischer Erschöpfung
- funktionellen Einschränkungen
- Privatleistungen häufig steuerlich absetzbar sind
- die Ergotherapie-Praxis bei Bedarf kurze Befundberichte liefern kann
8️⃣ Empfehlung für Klient:innen
Klient:innen sollten:
- Rechnungen + Verordnungen gut aufbewahren
- ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit einholen
- ggf. Fahrtkosten dokumentieren
- die Gesamtkosten in der Einkommensteuererklärung angeben
Eine individuelle Steuerberatung kann sinnvoll sein.
1. Wann ist eine reguläre (Psychisch-funktionelle Behandlung) Verordnung zwingend?
Die klassische Heilmittelverordnung wird für alle Diagnosen benötigt, die nicht unter die drei Ausnahmen der Blankoverordnung fallen. Dies betrifft insbesondere häufige, nicht von der Blankoverordnung abgedeckte F-Diagnosen:
ADHS im Erwachsenenalter (F90.-)
Angst- und Zwangsstörungen (F40.-, F41.-, F42.-)
Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen (F43.0, F43.2)
Persönlichkeitsstörungen (F60.-)
Somatoforme Störungen (F45.-)
2. Ist die reguläre (Psychisch-funktionelle Behandlung) Verordnung korrekt ausgestellt?
Damit die Krankenkasse die Verordnung akzeptiert, müssen folgende Felder zwingend und spezifisch ausgefüllt sein:
Personalien & Kostenträger: Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertennummer des Patienten / der Patientin.
Arztangaben: Vertragsarztstempel, Unterschrift, LANR, BSNR, Ausstellungsdatum.
Diagnosegruppe: z. B. PS1 oder PS2 (bei psychischen Diagnosen außerhalb von PS3/PS4) oder EN1, EN2 etc.
ICD-10 Code & Diagnose: z. B. F90.0 (Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung).
Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges: MUSS konkret benannt sein bei uns ausschließlich "Psychisch-funktionelle Behandlung".
Behandlungseinheiten: MUSS eine konkrete Zahl enthalten (z. B.10x).
Therapiefrequenz: MUSS angegeben sein (z. B.1-2x wöchentlich).
Leitsymptomatik / Begründung: Medizinische Begründung, warum die Therapie erforderlich ist.
Wichtig für Ärzt:innen: Diese Verordnungen fallen in das Heilmittelbudget der Praxis und unterliegen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
3. Zuzahlung und Kosten
Grundregel: Gesetzlich versicherte Patient:innen ab 18 Jahren müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
Kostenaufstellung: hier gelten 10,00 € Rezeptgebühr + 10 % der gesamten Behandlungskosten (bei 10 Sitzungen ca. 115 Euro).
Abrechnungszeitpunkt: Die Zuzahlung wird in der Praxis in Rechnung gestellt (meist zu Beginn oder nach der ersten Behandlung). Da die Einheitenanzahl (z. B. 10x) feststeht, kann der genaue Zuzahlungsbetrag im Vorfeld ausgerechnet werden.
Befreiung: Liegt ein Befreiungsausweis der Krankenkasse vor, entfällt die Zuzahlung komplett. Bitte den Ausweis bei der Anmeldung vorlegen.
Ausschließlich für langfristige Diagnosegruppen gibt es die Blankoverordnung:
1. Was ist die Blankoverordnung?
Seit April 2024 können Ärzt:innen für bestimmte Indikationen die Therapiehoheit komplett an die Ergotherapie-Praxis übergeben. Die Praxis entscheidet eigenständig über das passende Heilmittel (z. B. psychisch-funktionell oder motorisch-funktionell), die Behandlungsdauer pro Einheit, die Frequenz und die Gesamtzahl der Behandlungen (innerhalb von max. 16 Wochen).
2. Für welche Diagnosen ist die Blankoverordnung zugelassen?
Exklusiv reserviert für genau drei Indikationsgruppen:
SB1: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke & Extremitäten (z. B. Arthrose, Rheumatoide Arthritis, Frakturen). Neurologische Ursachen sind hier ausgeschlossen!
PS3: Affektive und wahnhafte Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen (z. B. F32.- Depressive Episode, F31.- Bipolare Störung, F20.- Schizophrenie, F10.- Alkoholabhängigkeit). Voraussetzung: Fachärztliche Eingangsdiagnostik.
PS4: Dementielle Syndrome (z. B. F00.- Alzheimer, F01.- Vaskuläre Demenz).
Sonderfall Komorbidität: Wenn ein Patient z.B. unter einer Depression (F32.1 = PS3) UND ADHS (F90.0) leidet, darf die Blankoverordnung aufgrund der F32.1-Diagnose ausgestellt werden. Das ADHS kann als relevante Nebendiagnose vermerkt werden.
3. Ist die Blankoverordnung korrekt ausgestellt?
Bei einer Blankoverordnung gelten andere formale Regeln. Eine Verordnung ist fehlerhaft, wenn sie wie ein Standardrezept ausgefüllt ist.
Diagnosegruppe: MUSS zwingend SB1, PS3 oder PS4 lauten. Steht hier etwas anderes, ist es KEINE Blankoverordnung.
Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges: MUSS zwingend das Wort BLANKOVERORDNUNGenthalten (oft druckt die Software dies automatisch ein). Es dürfen keine spezifischen Heilmittel angekreuzt oder eingetragen werden.
Behandlungseinheiten: MUSS leer bleiben!
Therapiefrequenz: MUSS leer bleiben!
Wirtschaftlichkeit: Vermerk für Ärzt:innen: Blankoverordnungen unterliegen nicht der Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V (kein Regressrisiko, keine Budgetbelastung).
4. Zuzahlung bei der Blankoverordnung (Information für gesetzlich Versicherte)
Da die genaue Anzahl und Art der Behandlungen bei Ausfüllen des Rezepts noch nicht feststeht, funktioniert die Zuzahlung hier etwas anders:
Grundregel: Auch hier gelten 10,00 € Rezeptgebühr + 10 % der tatsächlichen Behandlungskosten (Achtung, da Verordnung 16 Wochen läuft kann die Zuzahlung wesentlich höher ausfallen, da mehr Sitzungen stattgefunden haben. Es gilt die grobe Rechnung: 10 Sitzungen ca. 115 Euro Zuzahlung, 20 Sitzungen ca. 230 Euro. )
Abrechnungszeitpunkt: Da die Praxis die Einheiten flexibel anpasst, kann die Endsumme erst nach Abschluss der 16 Wochen oder beim Beenden der Therapie endgültig berechnet werden. Oft stellen Praxen eine Teilrechnung zu Beginn (z. B. Rezeptgebühr + Schätzwert) und eine Schlussrechnung am Ende aus.
Befreiung: Versicherte mit Zuzahlungsbefreiung zahlen nichts.
