Die drei Möglichkeiten
zur Kostenerstattung für
Selbstzahlende und GKV Versicherte
(Bei privatversicherten Personen gilt die reguläre Abrechnung mit der Privaten Krankenkasse. Die private Heilmittelverordnung wird mit der von uns erstellten Rechnung bei der privaten Krankenkasse eingereicht und von der Krankenkasse direkt beglichen. Ein Kostenerstattungsverfahren ist hier nicht notwendig)
1. Beratungskosten als Selbstzahlende von der zu Steuer absetzen, 100% Kostenerstattung
2. Kostenerstattung bei Systemversagen für gesetzlich Versicherte der GKV, 80-100% Kostenerstattung
3. Kostenerstattung bei Wahlleistung für gesetzlich Versicherte der GKV, 25-50% Kostenerstattung
2. Kostenerstattung bei Systemversagen für gesetzlich Versicherte der GKV, 80-100% Kostenerstattung
3. Kostenerstattung bei Wahlleistung für gesetzlich Versicherte der GKV, 25-50% Kostenerstattung
Kosten von der Steuererklärung absetzen:
100% Kostenerstattung von der Steuer absetzen
Die Kosten für Coaching können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG). Als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a EStG sind 300 Euro monatlich abzugsfähig.
Vorteil: Keine Kostenerstattung notwendig.
Kosten als Wahlleistung oder Systemversagen absetzen:
25-50% bei der Wahlleistung oder 80-100% bei dem Systemversagen von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen
Gemäß § 13 Absatz 3a SGB V haben Versicherte unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die entstandenen Kosten (teilweise) erstattet zu bekommen, wenn keine zeitnahe Behandlung in einer Kassenpraxis möglich ist, sie jedoch dringend eine Therapie benötigen:
Hier geht es direkt zu der GKV Kostenerstattungsseite:
https://bundesportal.gkv-spitzenverband.de/?ID=07<strong>
Wahlleistung STEP BY STEP zur Kostenerstattung
Info: Beim Wahlverfahren kannst du frei wählen wo und bei wem du behandelt wirst, auch wenn du eigentlich einen Therapieplatz in einer gesetzlichen Sprechstunde bekommen hättest. Das Wahlrecht der Kostenerstattung sorgt in diesem Fall dafür, dass die Krankenkasse einen Teilbetrag erstattet.
- Kontaktiere deine Krankenkasse und erläutere deine Situation, insbesondere wenn keine Therapieplätze für gesetzlich Versicherte verfügbar sind.
- Bitte die Krankenkasse um Vereinbarung eines Kostenerstattungsverfahrens für die Wahlleistung
- Gehe mir unserem Formular Dringlichkeitsbescheinigung zum Arzt und lasse es dir ausfüllen, besorge dir auch direkt das Private Heilmittelverordnung für Ergotherapie
- Verwende unser Formular: Wahlleistung, fülle es aus und reiche es ein bei deiner gesetzlichen Krankenkasse
- Buche deine Sitzung und bezahle diese als Selbstzahler:in
- Bekomme die Rechnung von uns
- Reiche deinen Antrag auf Erstattung der Rechnungsbeträge bei deiner Krankenkasse ein und lege Kopien der Originalrechnung sowie der ärztlichen Verordnung bei.
- Überprüfe die Erstattung auf deinem Konto.
Systemversagen STEP BY STEP zur Kostenerstattung
Info: Falls die Krankenkasse aufgrund des Systemversagens ebenfalls nicht in der Lage ist, einen Therapieplatz zu vermitteln, besteht in der Regel ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme einer Privatbehandlung.
1. Kontaktiere 5 Praxen in deiner Umgebung mit unserem COPY AND PASTE Text per Mail und sammel die Absagen schriftlich
2. Dokumentiere die erhaltenen Antworten (Screenshot der Antwort E-mails)
3. Gehe zum Arzt mit unserem Formular: Dringlichkeitsbescheinigung und lasse sie dir ausfüllen, besorge dir dort auch die Private Heilmittelverordnung für Ergotherapie
4. Reiche die Absagen, mit der Dringlichkeitsbescheinigung und dem Systemversagen Formular bei deiner Krankenkasse ein
5. Buche deine Sitzung und bezahle diese als Selbstzahler:in
6. Bekomme die Rechnung von uns
7. Reiche deine Rechnungsbeträge bei deiner Krankenkasse ein und lege Kopien der Originalrechnung sowie der ärztlichen Verordnung bei
8. Überprüfe die Erstattung auf deinem Konto
Was tun, wenn die Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren nicht bewilligt?
Wenn deine Krankenkasse die Genehmigung zur Therapie in Privatsprechstunden verweigert, obwohl ein nachgewiesener Therapiebedarf besteht und erhöhte Wartezeiten zu befürchten sind, empfehle ich dir, einen Einspruch einzulegen. Dies ist als Einzelperson möglich, aber du kannst auch Unterstützung von den unten genannten Stellen in Anspruch nehmen.
Falls der Einspruch erfolglos bleibt, bleibt dir noch der rechtliche Weg offen.
Du kannst das Kostenerstattungsverfahren einklagen, wenn die Krankenkasse deinen Antrag auf Erstattung von Behandlungskosten ablehnt. Dies erfordert die Einreichung eines Antrags auf Überprüfung des ablehnenden Bescheids der Krankenkasse beim Sozialgericht. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt für Sozialrecht oder einem Patientenberater unterstützen zu lassen.
Wer kann bei diesem Prozess helfen?
Es gibt bestimmte Stellen, an die du dich wenden kannst:
- Sozialverband VDK
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Rechtsgrundlagen:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 13 Kostenerstattung
- Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) § 8 Grundsatz
Für die Inhalte, welche nach besten Wissen erstellt wurden, kann keine Garantie für die Richtigkeit übernommen werden. Es wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld einer kostenpflichtigen Behandlung über die genauen Bedingungen eigenständig zu informieren.
Kostenübernahme Privatrezept für private Krankenversicherte bei PKV
1. Wenn Du eine Ergotherapie Privatverordnung für Deine PKV einreichen möchtest, prüfe bitte, ob Deine Versicherung den vollen Satz der Therapie abdeckt.
2. Es kann sein, dass Deine PKV nur einen Teil der Kosten übernimmt, und Du für die Zusatzkosten selbst aufkommen musst.
3. Wir arbeiten mit einem Gebührensatz von bis zu 2,3-fach des Satzes der Gebührenordnung für Therapeuten.
4. Dadurch können wir hochwertige Dienstleistungen anbieten, die Deinen individuellen Bedürfnissen entsprechen.
5. Überprüfe bitte vor Beginn der Behandlung Deine Versicherungsbedingungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
6. Wenn Du Fragen zur Abrechnung oder zum Versicherungsschutz hast, stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
7. Unsere Praxis ist darauf spezialisiert, eine umfassende und effektive Ergotherapie anzubieten, die auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
8. Mir ist wichtig, Dir transparente Informationen über Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten bereitzustellen.
9. Durch unsere Zusammenarbeit mit Privatversicherungen möchten wir sicherstellen, dass Deine Therapie reibungslos abläuft.
10. Dein Wohlbefinden und Deine Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle, und ich werde mein Bestes tun, um Dir eine bestmögliche Behandlung zu bieten.
Preise sind nach der GebüTh festgelegt, die Gebührenordnung legt fest, welche Gebühren für bestimmte therapeutische Leistungen berechnet werden.